Gefördert werden:
- Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive die
Einstellung der Heizkurve.
- Der Austausch von Heizungspumpen sowie die Anpassung der
Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung.
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien.
- Im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe.
- Die Dämmung von Rohrleitungen.
- Der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück).
- Die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % auf die förderfähigen Ausgaben.
Für die Antragstellung benötigen Sie keinen Energieberater. Sie können den Antrag unter folgendem Link selbst stellen.