Energieausweis

Energiebedarfsausweis vor Ort zum Festpreis von 399,- € inkl. MwSt. und Anfahrt in Mittelhessen (1-2 Fam. Häuser, mit einem Anbau)

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet.

Die Ausstellung, die Verwendung, die Grundsätze sowie die Grundlagen der Energieausweise, werden in Deutschland in dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. 

Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises – den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis.

 

Der Bedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes durch ein technisches Gutachten ermittelt. Der Beurteilung liegen alleine bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung zugrunde.

Der bedarfsorientierte Ausweis wird bei Neubauten obligatorisch ausgestellt. Ansonsten ist er nur verpflichtend für alle Gebäude, die noch nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und weniger als fünf Wohneinheiten haben. Bei Gebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten geht der Gesetzgeber davon aus, dass das unterschiedliche Verbrauchsverhalten zahlreicher Bewohner sich gegenseitig nivelliert und ein Verbrauchsausweis demzufolge ausreichend ist.

Der Bedarfsausweis enthält sowohl einen  Wert zum Endenergiebedarf als auch einen zum Primärenergiebedarf. Ist letzterer Wert höher als der Endenergiebedarf, ist von einer Beheizung mit einem weniger umweltfreundlichen Energieträger auszugehen. Der Verbrauchsausweis enthält statt der Angabe zum Endenergiebedarf eine Zahl zum tatsächlichen Endenergieverbrauch.

 

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit. Er wird aus den Daten von mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten des Gebäudes ermittelt – es gibt also keinen Energieausweis für einzelne Wohnungen, sondern nur einen für das ganze Haus.

Bei der Berechnung des Verbrauchskennwertes im Energieausweis müssen länger andauernde Leerstände ebenso berücksichtigt werden, wie die lokalen Witterungsverhältnisse für die einzelnen Abrechnungsperioden. Letzteres ist nötig, da ein besonders milder Winter ansonsten einen besseren energetischen Zustand des Hauses vorspiegeln könnte, ein besonders harter umgekehrt einen schlechteren Dämmzustand. Dies erfolgt durch die rechnerische Einbeziehung des sogenannten Klimafaktors.

 

Grundsätzlich gilt: Der Verbrauchsausweis ist generell zulässig für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie sämtliche Wohnhäuser, die schon die Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 einhalten. Demzufolge ist für ältere Häuser mit höchstens vier Wohneinheiten der Verbrauchsausweis nicht zulässig – hier ist ein Bedarfsausweis erforderlich.