Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Individueller Sanierungsfahrplan zum Festpreis

 

Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans, mittels dessen aufgezeigt wird, welche Sanierungsmaßnahmen in den nächsten Jahren für Ihr Haus individuell am Sinnvollsten ist.

 

Leistung im Überblick:

Im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude zeigen wir Ihnen, wie Sie Energie sparen können. Bei einem Vor-Ort-Termin wird zunächst der energetische Zustand Ihres Wohngebäudes ermittelt. Auf dieser Grundlage erstellen wir für Sie ein passendes Sanierungskonzept. Wir schlagen Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Auch werden Sie darauf hingewiesen, welche Fördermittel Sie beantragen können. Die Ergebnisse werden anschließend in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammengestellt, der Ihnen aushändigt und in einem Abschlussgespräch erläutert wird.

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html

Fragen und Antworten:

 

Frage: Werden die Sanierungsvorschläge jetzt einmalig zusammengestellt oder ist dies ein immer wiederkehrender Prozess nach einer vorgenommenen Sanierungsmaßnahme?

Antwort: Der Sanierungsfahrplan wird einmalig erstellt und beinhaltet einen Vorschlag, in welcher Reihenfolge die jeweiligen Maßnahmen durchgeführt werden sollten. Eine weitere Anpassung erfolgt später nicht.

 

Frage: Erhält man die BAFA Förderung schon für die Erstellung des Planes oder ist eine Verbindlichkeit der Umsetzung damit verbunden?

Antwort: Die Förderung seitens der BAFA soll als Anreiz dienen, um energetische Maßnahmen vorzunehmen. Die Erstellung des Sanierungsfahrplans wird daher unabhängig von einer späteren Ausführung gefördert. Nur die Erstellung des Sanierungsfahrplans ist für den Erhalt der Förderung maßgeblich, somit ist dieser unverbindlich.

 

Frage: Ist der Sanierungsfahrplan bei einem etwaigen Hausverkauf dann auch übertragbar?

Antwort: Es ist sinnvoll den Sanierungsfahrplan bei einem Hausverkauf an die neuen Eigentümer zu übergeben, aber nicht vorgeschrieben. Eine Umschreibung oder Ähnliches ist nicht notwendig, der Fahrplan kann dem Käufer mit überreicht werden.