Heizungsoptimierung


Gefördert werden:

  • Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive die Einstellung der Heizkurve.
  • Der Austausch von Heizungspumpen sowie die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung.
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien.
  • Im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe.
  • Die Dämmung von Rohrleitungen.
  • Der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück).
  • Die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

 

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % auf die förderfähigen Ausgaben. 

 

Für die Antragstellung benötigen Sie keinen Energieberater. Sie können den Antrag unter folgendem Link selbst stellen.