Austausch der Haustür

Der Einbau einer neuen Haustür kann vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Einzelmaßnahme gefördert werden.

Wenn die neue Haustür einen U-Wert von 1,3 W/(m²K) oder niedriger erreicht, sieht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent vor. Das gilt auch für alle anderen Außentüren beheizter Räume.

Wichtig ist jedoch, dass die Kosten für die neue Tür die Bagatellgrenze von 2.000 € übersteigt. Bei Beträgen darunter gibt es keine Förderung.

 

  

Für den Erhalt der Förderung (BEG EM / KfW 262) ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater der dena-Expertenliste) vorgeschrieben.

 

 

 

Fördermittelübersicht

 

Programm

 

Art Fördermittel
BAFA BEG EM Zuschuss

15 % der förderfähigen Kosten zwischen 2.000 und 60.000 €

+ ggf. 5 % iSFP-Bonus