Fördermittelberatung/Antragstellung


 

Was wird gefördert?

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen)
  • Austausch der Heizungsanlage, z.B. gegen eine Pelletheizung oder auch Scheitholzkessel oder eine Gas-Hybrid-Heizung (Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe)
  • Austausch von Fenstern (meist nur in Verbindung mit einer Außenwand-/Innenwand-Dämmung möglich oder bei Gebäuden jünger wie 1978) 
  • sowie weitere Maßnahmen gemäß Förderübersicht
  • Energieberatungskosten Baubegleitung der Maßnahmen 50 % Zuschuss

Der Fördersatz bei Dämmmaßnahmen sowie Fenster und Türen beträgt 15-20 Prozent der förderfähigen Ausgaben (auch auf die Baunebenkosten wie z.B. Gerüst,  Fachplanung etc.).

 

 

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich. (weitere Infos finden Sie HIER)

 

Unsere Leistungen:

  • Beantragung möglicher Fördermittel im Rahmen einer sogenannten Baubegleitung inkl. technischer Prüfung der Angebote, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt werden.

Die Kosten für die Baubegleitung werden separat und unabhängig von einem möglichen Sanierungsfahrplan abgerechnet. Ein Angebot kann  ich Ihnen gerne erstellen, da die Kosten je nach angestrebter Sanierungsmaßnahme variieren. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Baubegleitung mit 50 % durch das BAFA gefördert werden.

 

Des Weiteren kann zunächst den individuellen Sanierungsfahrplan erstellen, damit Sie den 5%-Bonus erhalten. Dieser muss fertiggestellt worden sein, bevor eine anschließende Förderung von Einzelmaßnahmen beantragt werden kann.

Auch stehe ich Ihnen bei dem Vor-Ort-Termin und auch jederzeit danach beratend und unterstützend zur Seite.