Fördermittelberatung/Antragstellung


Was wird gefördert?

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen)
  • Austausch der Heizungsanlage, z.B. gegen eine Wärmepumpe oder auch eine Pelletheizung
  • Austausch von Fenstern 
  • sowie weitere Maßnahmen gemäß Förderübersicht
  • Energieberatungskosten Baubegleitung der Maßnahmen 50 % Zuschuss

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle Förderung von 15 % (+ 5 % iSFP Bonus)

  • Austausch der Fenster
  • Austausch der Haustür
  • Dämmung des Daches/oberste Geschossdecke
  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung des Kellers

Austausch der Heizungsanlage Förderung bis zu 70 %:

  • Eine Grundförderung von 30 Prozent für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die wie bisher allen privaten Hauseigentümerinnen und Eigentümern, Vermieterinnen und Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen sowie Kommunen offensteht.
  • Einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr (es zählen die zwei letzten Steuerbescheide)
  • Einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von zunächst 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen für selbstnutzende Eigentümer. Bis einschließlich 2028 beträgt dieser Bonus 20 Prozent, danach wird er um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre abgesenkt. Der Klima-Geschwindigkeitsbonus wird allen selbstnutzenden Wohneigentümern gewährt, deren funktionstüchtige Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen.
  • Die Boni sind kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung bis zu 70 Prozent betragen (das heißt bei einer Kumulierung mehrerer Boni wird der Fördersatz bei 70 Prozent gedeckelt).
  • Vermieterinnen und -vermieter werden ebenfalls die Grundförderung erhalten, die sie nicht über die Miete umlegen dürfen. Hierdurch wird der Anstieg der Mieten durch energetische Sanierungen gedämpft.

Neu ist bei allen Maßnahmen ein zusätzliches Kreditangebot – zinsvergünstigt (2,5 %) für Antragstellende bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr – für den Heizungstausch oder die Effizienzmaßnahmen. Dieses Angebot soll insbesondere in der aktuellen Hochzinsphase dabei helfen, die finanzielle Belastung durch einen Heizungstausch zeitlich zu strecken und zu verringern. 

 

Unsere Leistungen:

  • Energie-Effizienz-Experte notwendig bei der Antragstellung (außer Heizungsanlagen)
  • Beantragung möglicher Fördermittel im Rahmen einer sogenannten Baubegleitung inkl. technischer Prüfung der Angebote, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt werden.
  • Erstellung ggf. notwendiger Berechnungen wie Gebäude-Heizlastberechnung, Lüftungskonzept, Betrachtung der Wärmebrücken

Die Kosten für die Baubegleitung werden separat und unabhängig von einem möglichen Sanierungsfahrplan abgerechnet. Ein Angebot kann  ich Ihnen gerne erstellen, da die Kosten je nach angestrebter Sanierungsmaßnahme variieren. Die Kosten für den Energieberater werden mit 50% bezuschusst. Bitte beachten Sie, dass wir keine Baubegleitung von Effizienzhäuser anbieten.